Förderungsmöglichkeiten
für Vereine und Kommunen
 

Der Umbau von herkömmlichen Metalldampflampen auf ein hoch modernes LED-Flutlicht ist mit einigen Kosten verbunden. Zwar amortisieren sich LED-Flutlichtanlagen dank der massiven Stromeinsparungen in einigen Jahren, dennoch gilt es für die Vereine und Kommunen zu Beginn ein größeres Geldpaket zu stemmen.

Dank den ebenfalls deutlich reduzierten CO2 Emissionen entschieden sich mehrere Institutionen den Vereinen unter die Arme zu greifen und Teile der Kosten des Umbaus zu fördern.

 

BUMB Förderung nach der Kommunalrichtlinie:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstütz Vereine mit einer Förderung von 35% auf die Förderfähige Summe. Wichtig zu beachten sind hierbei folgende Punkte:

  • Die CO2 Einsparung muss mindestens 50% betragen.
  • Der Beginn des Vorhabens sollte frühestens fünf Monate nach Einreichung des Antrags geplant werden.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. ein Jahr und beginnt zum Monatsersten.
  • Die Vergabeverfahren für die beantragten Leistungen dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
  • Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist als Leistungszeitraum zu betrachten

 

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Förderung durch Sportverbände:

Viele Sportverbände greifen ihren Vereinen ebenfalls unter die Arme und fördern auch bis zu 35% der förderfähigen Summe. Hier lohnt es sich also auch bei dem eigenen Sportverband anzufragen, ob ein Antrag gestellt werden kann.

 

Mehrere Fördermöglichkeiten können kombiniert werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass meist bis zu 15% des Gesamtvolumens selbst gestemmt werden müssen. Das heißt falls der Verein/ die Kommune noch andere Fördermittel erhält, dürfen alle Förderungen in Summe, in diesem Fall, nicht über 85% betragen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Anträgen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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